:: FÜHRERSCHEIN B-L17:

Die Ausbildung L17 kannst Du mit Deinem 16. Geburtstag beginnen.
Zur Prüfung (Theorie und Praxis) geht es dann ab Deinem
17. Geburtstag.
Nach einer theoretischen und praktischen Grundschulung in der
Fahrschule, geht es mit Deinem/n Begleiter/n (max. 2 Begleiter)
im
Privat-PKW auf die Straße (insgesamt 3000 km).
Nach 3000 km im Privat-PKW steht Deiner Abschlussausbildung
der
Perfektionsschulung, nichts mehr im Weg.
|
|

|
|
:: ANMELDUNG ZU B-L17:

Die Anmeldung zu Deinem Führerschein erfolgt bei uns in der
Fahrschule. Unsere Büro - Crew steht Dir mir Rat und Tat zur Seite.
Zur Anmeldung benötigst Du:
1. einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
2. eine Anzahlung für die jeweilige Klasse -> siehe Preise
Anschließend an Deine Anmeldung erhältst Du alle
notwendigen
Unterlagen von uns:
|
|
|
|
|
•
•
• |
1 Führerscheinantrag
Deine Kursliste
und Informationen über Deine Fahrstunden,
Erste-Hilfe-Kurs, ärztliche Untersuchung und
über die Computer- und Praxisprüfung.
|
|
|
|
|
:: PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN:

Der Bewerber:
|
|
|
|
1)
2)
3)
4)
5)
6)
|
muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
muss verkehrszuverlässig sein. (entscheidet die Behörde)
muss die körperlich und geistig Reife besitzen.
braucht die Zustimmung des Erziehungsberechtigten,
aber nur dann, wenn dieser nicht selbst der Begleiter ist.
muss die gesundheitliche Eignung zum Lenken von
Kraftfahrzeugen besitzen (ärztliche Untersuchung)
darf max. einen oder zwei Begleiter (z.B. Vater und Mutter)
namhaft machen.
|
|
|
|
Der Begleiter:
|
|
|
|
1)
2)
3)
4)
|
muss in einem besonderes Naheverhältnis zum Bewerber stehen.
muss seit 7 Jahren eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen.
während der letzten 3 Jahre Auto gefahren sein.
darf innerhalb der letzten 3 Jahre nicht wegen eines schweren
Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche
Vorschriften bestraft worden sein.
darf grundsätzlich nur zwei Bewerber innerhalb eines Jahres
unentgeltlich ausbilden.
|
|
|
|
:: SACHLICHE VORAUSSETZUNGEN:

Fahrzeug
Das Fahrzeug muss vorne und hinten mit je einer blauen Tafel mit
der weißen Aufschrift "L 17" und mit einer weißen Tafel mit der
schwarzen Aufschrift "Ausbildungsfahrt" gekennzeichnet sein.
"L-17" Tafeln sind im Fahrschulbüro erhältlich.
|
|
|
|
:: DER THEORIEKURS:

Sag uns bei Deiner Anmeldung welchen Kurs Du buchen möchtest.
Du kannst zwischen einem 8-Wochen, 5-Wochen und einem
Intensivkurs wählen -> siehe Kurse
Jeder Theoriekurs besteht aus 32 Unterrichtseinheiten – diese sind aufgeteilt auf Kapitel 1 bis 16.
Voraussetzung für die PC-Prüfung:
|
|
|
|
•
•
• |
Du musst den gesamten Theoriekurs besucht haben,
Dein Führerscheinakt muss von der Behörde freigegeben sein,
und Dein Arztgutachten muss noch gültig sein (das Arzt-
Gutachten
ist 18 Monate ab Ausstellungsdatum gültig).
|
|
|
|
:: DIE PRAXISAUSBILDUNG:

Die Praxisausbildung besteht aus der
1. Vor- und Grundschulung
2. Hauptschulung
3. Selbstausbildung mit deinem(n) Begleiter(n) und der
4. Perfektionsschulung
1. Die Vor- und Grundschulung
|
|
|
|
Der Gesetzgeber schreibt dafür mind. 6 UE vor.
In der Vorschulung lernst Du die Fahrzeugbedienung
am Übungsgelände kennen. In der Grundschulung
wirst Du in schwach befahrene Gebiete in den Straßenverkehr
eingeführt.
|
|
|
|
2.Die Hauptschulung
|
|
|
|
Die Hauptschulung besteht aus 6 UE. Hier wirst Du schon mit
dem schnelleren Verkehr vertraut gemacht. Hier einige Punkte
aus dem Lehrplan § 64b KDV.
• Kommentiertes Fahren
• Partnerkunde
• Straßenkunde
• Fahrstreifenwechsel
• Einfädeln in den schnellen Verkehrsfluss
• Befahren von Querstellen
• Befahren von Mithaltestrecken
• Befahren von Gegenverkehrsstrecken
• Befahren von alarmierenden Stellen
• Ökonomisches Fahren
• Einführung in den raschen Verkehrsfluss
• Trainieren der Sekundenmethode
• Durchführung von Überholmanövern
|
|
|
|
3. Die Selbstausbildung
|
|
|
|
Nachdem Du die Vor-, Grund- und Hauptschulung und den
Theoriekurs absolviert hast, kannst Du bei der Behörde einen
Antrag für L-17 Ausbildungsfahrt stellen.
Nach der Antragstellung bei der Behörde kannst Du mit der
Selbstausbildung von insgesamt 3000 km im Privat-PKW
beginnen. Genaue Details erfährst Du bei uns im Büro.
Deine 3000 km Die Du im Privat-PKW zurückgelegt hast,
sind
durch ein Fahrtenprotokoll nachzuweisen.
Nach den ersten 1000 km und nach den zweiten 1000 km
kommst
Du mit deinem (n) Begleiter(n) in die Fahrschule und
absolvierst
eine Begleitende Schulung (Begleiter muss anwesend sein).
Nach 3000 km musst Du nur mehr die Perfektionsschulung
in
der Fahrschule absolvieren.
|
|
|
|
4. Die Perfektionsschulung
|
|
|
|
:: DIE FAHRPRÜFUNG:

Die Praxisprüfung
Hast Du die Computerprüfung bestanden und die Praxisausbildung absolviert, kannst Du zur praktischen Fahrprüfung
antreten. Termine bekommst Du bei uns im Büro.
Siehe Preise:
 top
|
|
|
|
 |
 |
 |