:: ZIELSETZUNG
Das Ziel der Mehrphasenausbildung ist es, jeden zu einem besonders
sicheren Fahrer auszubilden.
:: GESETZLICHE GRUNDLAGE
Die Mehrphasenausbildung trat mit 1.1.2003 in Kraft und betrifft die
Klassen A, B und L17. Diese Regelung gilt auch für Personen, die
bereits einen Führerschein B besitzen und die Klasse A nachholen.
Der Besitz eines ausländischen Führerscheines befreit von der Mehrphasenausbildung.
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:: KLASSE B
1. Ausbildungsphase
Diese findet in der Fahrschule statt und endet mit der Computerprüfung und der praktischen Fahrprüfung
2. Ausbildungsphase
Die 2. Ausbildungsphase besteht aus 3 Stufen:
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1. Stufe:
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Im Zeitraum von 2 bis 4 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung findet die erste Perfektionsfahrt in der Fahrschule statt.
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2. Stufe:
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Im Zeitraum von 3 bis 9 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung findet ein Fahrsicherheitstraining mit anschließendem verkehrspsychologischem Gespräch statt.
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3. Stufe:
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Im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung findet die zweite Perfektionsfahrt in der Fahrschule statt.
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:: KLASSE L 17
Für die Inhaber einer L 17 - Lenkberechtigung entfällt die 1.Perfektionsfahrt.
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:: KLASSE A
Für Besitzer einer Lenkberechtigung der Klasse A besteht die 2. Ausbildungsphase aus einem Fahrsicherheitstraining mit anschließendem psychologischem Gruppengespräch im Zeitraum von 3 - 9 Monaten nach Erteilung der Lenkberechtigung.
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:: Was passiert, wenn die 2. Ausbildungsphase nicht absolviert wird?
Nach 12 Monaten (9 Monate bei Klasse A) erhält man eine
Verständigung, dass eine oder mehrere Ausbildungsstufen nicht
absolviert wurden. Diese müssen in einem Zeitraum von 4 Monaten
nachgeholt werden, anderenfalls kommt es zu einer Probezeit-
verlängerung. Sollte dies nicht geschehen, so wird die Lenk-
berechtigung nach einer weiteren Frist von 4 Monaten, in denen
man nochmals die Möglichkeit hat die 2. Ausbildungsphase zu
beenden, entzogen.
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