:: Was passiert, wenn die 2. Ausbildungsphase nicht absolviert wird?
Nach 12 Monaten (9 Monate bei Klasse A) erhält man eine
Verständigung, dass eine oder mehrere Ausbildungsstufen nicht
absolviert wurden. Diese müssen in einem Zeitraum von 4 Monaten
nachgeholt werden, anderenfalls kommt es zu einer Probezeit-
verlängerung. Sollte dies nicht geschehen, so wird die Lenk-
berechtigung nach einer weiteren Frist von 4 Monaten, in denen
man nochmals die Möglichkeit hat die 2. Ausbildungsphase zu
beenden, entzogen.

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