Mit dem A1-Schein (bis 125 ccm) kannst Du mit 15 ½
Jahren beginnen.
Mit dem A2-Schein (bis 35 kW) kannst Du mit 17 ½ Jahren beginnen.
Mit dem A-Schein (kein Limit) kannst du mit 23 ½ Jahren beginnen.
Kombination mit B-Schein möglich.
Unsere Bürocrew erledigt für Dich alle nötigen Behördenwege. Die "Führerscheinuntersuchung" wird von einem der berechtigten Ärzte
durchgeführt. Eine Liste der Ärzte halten wir für Dich im Büro bereit.
Die Untersuchung ist direkt beim Arzt in bar zu bezahlen.
Kosten siehe Preise.
Du absolvierst den Motorradgrundkurs auf unserem Übungsgelände
in Hagenbrunn in einer Gruppe. Nach positiver Absolvierung geht es
mit Deinem Trainer auf die Straße.
:: A+ VORAUSSETZUNG:
•
Besitz der Klasse B
:: ANMELDUNG ZUM A+SCHEIN:
Die Anmeldung zu Deinem A-Schein erfolgt bei uns in der
Fahrschule.
Unsere Büro - Crew steht Dir mir Rat und Tat zur Seite.
Zur Anmeldung benötigst Du:
1. einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein)
2. eine Anzahlung für die jeweilige Klasse -> siehe Preise
Anschließend an Deine Anmeldung erhältst Du alle
notwendigen
Unterlagen von uns:
•
•
•
1 Führerscheinantrag
Deine Kursliste
und Informationen über Deine Fahrstunden,
Erste-Hilfe-Kurs, ärztliche Untersuchung und
über die Computer- und Praxisprüfung.
:: DER THEORIEKURS FÜR DIE KLASSE A:
Vorraussetzung für die PC-Prüfung:
•
•
•
Du musst den gesamten Theoriekurs besucht haben,
Dein Führerscheinakt muss von der Behörde freigegeben sein,
und Dein Arztgutachten muss noch gültig sein (das Arzt-
Gutachten
ist 18 Monate ab Ausstellungsdatum gültig).
:: DIE PRAXISAUSBILDUNG:
Die Praxisausbildung besteht aus der
1. Grundausbildung am Übungsgelände und
2. Fahren im Straßenverkehr
1. Die Grundausbildung
Die Praxisausbildung beginnt auf unserem Übungsgelände abseits
des öffentlichen Verkehrs. Nach einer ausführlichen
Fahrzeugerklärung
beginnt die Fahrausbildung mit den wichtigsten Fahrübungen die Du
im
weitern Straßenverkehr benötigen wirst.
2. Fahren im Verkehr
Nach positiver Absolvierung der Grundausbildung, geht es mit
Deinem Fahrtrainer auf die Straße. Hierfür schreibt der
Gesetzgeber mind. 8 Fahrstunden vor.
:: DIE FAHRPRÜFUNG:
Die Praxisprüfung
Hast Du die Computerprüfung bestanden und die notwendige
Praxisausbildung absolviert, kannst Du zur praktischen Fahrprüfung
antreten. Termine bekommst Du bei uns im Büro.