Du kannst mit 17 ½ Jahren in der Fahrschule beginnen. Du absolvierst
die komplette Praxisausbildung mit einem Trainer in der Fahrschule.
Zur Praxisprüfung geht es mit 18.
:: ANMELDUNG ZUR B-VOLLAUSBILDUNG:
Die Anmeldung zu Deiner Führerscheinausbildung erfolgt bei uns in
der Fahrschule. Unsere Büro - Crew steht Dir mir Rat und Tat zur Seite.
Zur Anmeldung benötigst Du:
1. einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
2. eine Anzahlung für die jeweilige Klasse -> siehe Preise
Anschließend an Deine Anmeldung erhältst Du alle
notwendigen Unterlagen von uns:
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1 Führerscheinantrag
Deine Kursliste
und Informationen über Deine Fahrstunden,
Erste-Hilfe-Kurs, ärztliche Untersuchung und
über die Computer- und Praxisprüfung.
:: DER THEORIEKURS:
Sag uns bei Deiner Anmeldung welchen Kurs Du buchen möchtest.
Du
kannst zwischen einem 8-Wochen, 5-Wochen und einem
Intensivkurs
wählen -> siehe Kurse
Jeder Theoriekurs besteht aus 32 Unterrichtseinheiten – diese sind aufgeteilt auf Kapitel 1 bis 16.
Voraussetzung für die PC-Prüfung:
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Du musst den gesamten Theoriekurs besucht haben,
Dein Führerscheinakt muss von der Behörde freigegeben sein,
und Dein Arztgutachten muss noch gültig sein (das Arzt-
Gutachten
ist 18 Monate ab Ausstellungsdatum gültig).
:: DIE PRAXISAUSBILDUNG:
Die Praxisausbildung besteht aus der
1. Vor- und Grundschulung
2. Hauptschulung und der
3. Perfektionsschulung
1. Die Vor- und Grundschulung
Der Gesetzgeber schreibt dafür mindestens 6 Fahrstunden vor.
In der Vorschulung lernst Du die Fahrzeugbedienung am
Übungsgelände kennen. In der Grundschulung wirst Du in
schwachbefahrenen Gebieten in den Straßenverkehr eingeführt.
2. Die Hauptschulung
Die Stundenanzahl für die Hauptschulung ist von Deinem
Fortschritt
und Können abhängig. Auch bei Vorkenntnissen
laut Gesetz
mindestens 1 Fahrlektion.
Für die Hauptschulung schreibt der Gesetzgeber folgende
Inhalte
vor. (Lehrplan § 64 KDV)
• Kommentiertes Fahren
• Partnerkunde
• Straßenkunde
• Fahrstreifenwechsel
• Einfädeln in den schnellen Verkehrsfluss
• Befahren von Querstellen
• Befahren von Mithaltestrecken
• Befahren von Gegenverkehrsstrecken
• Befahren von alarmierenden Stellen
• Ökonomisches Fahren
• Einführung in den raschen Verkehrsfluss
• Trainieren der Sekundenmethode
• Durchführung von Überholmanövern
Nach positiver Absolvierung der Hauptschulung steht dem Abschluss
Deiner Ausbildung, der Perfektionsschulung, nichts
mehr im Weg.
3. Die Perfektionsschulung
Für die Perfektionsschulung schreibt der Gesetzgeber mind. 6
Fahrstunden vor
Hast Du die Computerprüfung bestanden und die notwendigen
Fahrstunden absolviert, kannst Du zur praktischen Fahrprüfung
antreten. Termine bekommst Du bei uns im Büro.