Mein Schein

Führerschein A+/A2+

  • Motorradkurs

  • Versicherung für Fahrschulkfz

  • 4 Fahrstunden am Übungsplatz (Gruppenausbildung)

  • 10 Fahrstunden im Straßenverkehr
    (bei Personen ab 39 Jahren 12 Motorradfahrstunden)

Die Klasse A1:
Mit dem A1-Schein (bis 125 ccm) kannst Du mit 15 ½ Jahren beginnen. Die Klasse A1 berechtigt zum Lenken von Motorrädern mit 125 cm³ Hubraum und max. 11 kW Leistung.

Die Klasse A2:
Mit dem A2-Schein (bis 35 kW) kannst Du mit 17 ½ Jahren beginnen. Die Klasse A2 berechtigt zum Lenken von Leichtmotorrädern mit höchstens 35 kW und max. 0,2 kW Leistung pro kg Eigengewicht.

Die Klasse A:
Mit dem A-Schein (kein Limit) kannst du mit 23 ½ Jahren beginnen. Die Klasse A berechtigt zum Lenken aller Motorräder, kein Limit bei Leistung oder Hubraum. Alle A-Klassen sind mit dem B-Schein kombinierbar.

Die Anmeldung zu Deiner Führerscheinausbildung erfolgt bei uns in der Fahrschule.

Zur Anmeldung benötigst Du:

1. deinen Führerschein und
2. eine Anzahlung (= Fixkosten) -> siehe Preise

Unsere Büro-Crew erledigt für Dich alle nötigen Behördenwege. Die Führerscheinuntersuchung wird von einem der berechtigten Ärzte durchgeführt. Eine Liste der Ärzte halten wir für Dich im Büro bereit. Die Untersuchung ist direkt beim Arzt in bar zu bezahlen.

Bei der Anmeldung erhältst Du alle notwendigen Unterlagen:

  • 1 Führerscheinantrag (dieser wird in der Fahrschule ausgefüllt)
  • Deine Kursliste für den Motorradkurs
  • und Informationen über Deine Fahrstunden, Erste-Hilfe-Kurs, ärztliche Untersuchung und über die Computer- und Praxisprüfung.

Du musst nur mehr den spezifischen Teil für die Klasse A absolvieren. Dieser ist auf 2 Kursnachmittage aufgeteilt.

Die Praxisausbildung besteht aus

  1. der Grundausbildung am Übungsgelände und
  2. dem Fahren im Straßenverkehr

1. Die Grundausbildung:

Die Praxisausbildung beginnt auf unserem Übungsgelände abseits des öffentlichen Verkehrs. Nach einer ausführlichen Fahrzeugerklärung beginnt die Fahrausbildung mit den wichtigsten Fahrübungen, die Du im Straßenverkehr benötigen wirst.

2. Fahren im Verkehr:

Nach positiver Absolvierung der Grundausbildung geht es mit Deinem Fahrtrainer auf die Straße. Hierfür schreibt der Gesetzgeber mind. 10 Fahrstunden vor. (Alle, die das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen zusätzlich 2 Fahrstunden auf Straßen mit öffentlichen Verkehr absolvieren!)

3. Die Perfektionsschulung:

Für die Perfektionsschulung schreibt der Gesetzgeber mind. 6 Fahrstunden vor

  • 1 UE Autobahnfahrt
  • 1 UE Überlandfahrt
  • 1 UE Nachtfahrt
  • 1 UE Prüfungsvorbereitung (Prüfungssimulation)
  • 2 UE Perfektionsfahrten
Die Voraussetzungen für die PC-Prüfung:

  • Du musst den gesamten Theoriekurs besucht haben,
  • Dein Führerscheinakt muss von der Behörde freigegeben sein,
  • und Dein Arztgutachten muss noch gültig sein (Gültigkeit: 18 Monate ab Ausstellungsdatum)

Hast Du die Theorieprüfung (PC-Prüfung) bestanden und die notwendige Praxisausbildung absolviert, kannst Du zur praktischen Fahrprüfung antreten. Termine bekommst Du bei uns im Büro.

Ablauf, Anmeldung, Praxisausbildung sowie Computer- und Praxisprüfung siehe oben. Der Theoriekurs besteht zusätzlich zum A-Kurs aus dem Grundkurs (Basiskurs). Für weitere Informationen steht Dir unsere Büro-Crew gerne zur Verfügung.