Mein Schein

Führerschein B mit L-17

  • Kurs und Versicherung

  • 12 Fahrstunden

  • 1 Einweisung

  • 1000 km Überprüfungsfahrt

  • 2000 km Überprüfungsfahrt

  • 3000 km Überprüfungsfahrt

  • auch Automatikausbildung möglich

  • Die Ausbildung zum Führerschein B mit L17 darf schon sechs Monate vor deinem 16. Geburtstag – also mit 15 ½  Jahre – begonnen werden. Zur Praxisprüfung geht es mit 17 Jahren.
  • Nach einer theoretischen und praktischen Grundausbildung sowie einer theoretischen Einweisung gemeinsam mit deinem Begleiter (max. 2 Begleiter) in der Fahrschule, geht es anschließend mit deinem Begleiter im Privat-PKW auf die Straße (insgesamt musst du 3000 km im Privat-PKW absolvieren).
  • Nach 3000 km im Privat-PKW steht deiner Abschlussausbildung der Perfektionsschulung, nichts mehr im Weg.
  • Reisepass oder Personalausweis
  • € 270,- in bar (Anmeldung 184,- & Verwaltungsaufwand von € 86,-)
  • Aktuelles Passbild
  • Ärztliches Verkehrsgutachten (kann in der Fahrschule absolviert werden)
  • Erste-Hilfe-Kurs Nachweis (kann in der Fahrschule absolviert werden)

Der Bewerber:

  1. Muss 15 ½ Jahre alt sein.
  2. Muss verkehrszuverlässig sein. (entscheidet die Behörde)
  3. Muss die körperlich und geistig Reife besitzen.
  4. Braucht die Zustimmung des Erziehungsberechtigten, aber nur dann, wenn dieser nicht selbst der Begleiter ist.
  5. Muss die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen besitzen (ärztliche Untersuchung)
  6. Darf max. einen oder zwei Begleiter (z.B. Vater und Mutter) namhaft machen.

Der Begleiter:

  1. Muss in einem besonderes Naheverhältnis zum Bewerber stehen.
  2. Muss seit 7 Jahren eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen.
  3. Während der letzten 3 Jahre Auto gefahren sein. darf innerhalb der letzten 3 Jahre nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.
  4. Darf grundsätzlich nur zwei Bewerber innerhalb eines Jahres unentgeltlich ausbilden.

Das Fahrzeug:

  1. Das Fahrzeug muss vorne und hinten mit je einer blauen Tafel mit der weißen Aufschrift „L17“ und mit einer weißen Tafel mit der schwarzen Aufschrift „Ausbildungsfahrt“ gekennzeichnet sein.
  2. „L-17“ Tafeln sind im Fahrschulbüro erhältlich. Die „L“ Tafeln sind im Fahrschulbüro erhältlich.
  • Du kannst zwischen einem 8-Wochen, 5-Wochen und einem Intensivkurs wählen. Der Einstieg ist jederzeit möglich. (siehe unter Kurse)
  • Der Theoriekurs besteht aus 16 Kurskapitel (32 Stunden).  Der Kurs ist unterteilt in 20 Stunden Grundwissen sowie 12 Stunden Modul B.

Die praktische Ausbildung bei L17 besteht aus nachfolgenden Teilen

  • 12 Fahrstunden in der Fahrschule.
  • Theoretische Einweisung (1 Unterrichtseinheit).
  • Private Ausbildungsfahrten (die ersten 1000 km im privaten PKW) mit Begleiter und einem Fahrtenprotokoll.
  • 2 Fahrstunden Überprüfungsfahrt mit Privatauto und Begleiter in der Fahrschule.
  • Private Ausbildungsfahrten (die zweiten 1000 km im privaten PKW) mit Begleiter und einem Fahrtenprotokoll.
  • 2 Fahrstunden Überprüfungsfahrt mit Privatauto und Begleiter in der Fahrschule.
  • Private Ausbildungsfahrten (die dritten 1000 km im privaten PKW) mit Begleiter und Fahrtenprotokoll.
  • 3 Fahrstunden in der Fahrschule.

Folgende Voraussetzungen müssen von dir erfüllt sein, damit dir die Behörde (Verkehrsamt) den Übungsfahrtenbescheid per Post zusendet:

  • Die Absolvierung des Theoriekurses
  • 12 Mindestfahrstunden
  • Eine Theoretische Einweisung
  • Ein ärztliches Verkehrsgutachten

Du musst den gesamten Theoriekurs (32 Stunden) absolviert haben, dein Führerscheinakt muss von der Behörde freigegeben sein, und dein Arztgutachten muss noch gültig sein (das Arztgutachten ist 18 Monate ab Ausstellungsdatum gültig).

Hast du die theoretische Prüfung (Computerprüfung) bestanden und die notwendigen Mindestfahrstunden absolviert, kannst du zur praktischen Fahrprüfung antreten.

Nach bestandener Praxisprüfung, erhältst du vom Lenkerprüfer deinen vorläufigen Führerschein. Dem vorläufigen Führerschein ist ein Zahlschein mit den Behördengebühren beigelegt. Um deinen Scheckkartenführerschein zu erhalten, musst du den Zahlschein einzahlen.

  • Theorieprüfung € 11,- (Aufsichtsperon)
  • Praxisprüfung pro Antritt € 60,- (Lenkerprüfer)
  • Übungsfahrtenbescheid € 41,60,- (Verkehrsamt)
  • Produktion, Ausstellung und Versand des Führerscheins € 60,50 (Verkehrsamt)