Mein Schein

Führerschein B mit „L“

  • Kurs und Versicherung

  • 11 Fahrstunden

  • 1 Einweisung

  • 1 Beobachtungsfahrt

  • auch Automatikausbildung möglich

  • Die Ausbildung zum Führerschein B mit L (Übungsfahrt) darf schon sechs Monate vor deinem 18. Geburtstag – also mit 17 ½  Jahre – begonnen werden. Zur Praxisprüfung geht es mit 18 Jahren.
  • Du absolvierst nur die Vor-, Grund- und die Perfektionsschulung mit einem Fahrlehrer in der Fahrschule. Der Rest deiner Ausbildung, die Hauptschulung = Selbstausbildung von mind. 1000km, erfolgt mit einem Begleiter.
  • Reisepass oder Personalausweis
  • € 370,- in bar (Anmeldung 289,- & Verwaltungsaufwand von € 81,-)
  • Aktuelles Passbild
  • Ärztliches Verkehrsgutachten (kann in der Fahrschule absolviert werden)
  • Erste-Hilfe-Kurs Nachweis (kann in der Fahrschule absolviert werden)

Der Bewerber:

  1. Darf frühestens mit 17 ½ mit der Ausbildung in der Fahrschule beginnen.
  2. Muss verkehrszuverlässig sein (entscheidet die Behöde)
  3. Muss gesundheitlich geeignet sein (ärztliche Untersuchung)
  4. Einen oder zwei Begleiter (z.B. Vater und Mutter)

Der Begleiter:

  1. Muss seit 7 Jahren eine Lenkberechtigung der Kl. B besitzen.
  2. Muss während der letzten 3 Jahre Auto gefahren sein.
  3. Darf innerhalb der letzten 3 Jahre nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.
  4. Darf grundsätzlich nur zwei Bewerber innerhalb eines Jahres unentgeltlich ausbilden.

Das Fahrzeug:

  1. Das Fahrzeug muss vorne und hinten mit je einer blauen Tafel mit der weißen Aufschrift „L“ und mit einer weißen Tafel mit der schwarzen Aufschrift „Übungsfahrt“ gekennzeichnet sein.
  2. Die „L“ Tafeln sind im Fahrschulbüro erhältlich.
  • Du kannst zwischen einem 8-Wochen, 5-Wochen und einem Intensivkurs wählen. Der Einstieg ist jederzeit möglich. (siehe unter Kurse)
  • Der Theoriekurs besteht aus 16 Kurskapitel (32 Stunden). Der Kurs ist unterteilt in 20 Stunden Grundwissen sowie 12 Stunden Modul B.

Die praktische Ausbildung besteht aus 11 Mindestfahrstunden, einer theoretischen Einweisung sowie einer Beobachtungsfahrt.

  • Vor- und Grundschulung (6 Fahrstunden)
  • Theoretische Einweisung (1 Unterrichtseinheit)
  • Übungsfahrten (1000 km im privat PKW) mit Begleiter und einem Fahrtenprotokoll
  • Beobachtungsfahrt (1 Fahrstunde im privat PKW)
  • Perfektionsschulung (5 Fahrstunden)

Folgende Voraussetzungen müssen von Dir erfüllt sein, damit Dir die Behörde (Verkehrsamt) den Übungsfahrtenbescheid per Post zusendet:

  • Die Absolvierung des Theoriekurses
  • 6 Mindestfahrstunden (Vor- und Grundschulung)
  • Eine Theoretische Einweisung
  • Ein ärztliches Verkehrsgutachten

Du musst den gesamten Theoriekurs (32 Stunden) absolviert haben, dein Führerscheinakt muss von der Behörde freigegeben sein, und dein Arztgutachten muss noch gültig sein (das Arztgutachten ist 18 Monate ab Ausstellungsdatum gültig).

Hast du die theoretische Prüfung (Computerprüfung) bestanden und die notwendigen Mindestfahrstunden absolviert, kannst du zur praktischen Fahrprüfung antreten.

Nach bestandener Praxisprüfung, erhältst du vom Lenkerprüfer deinen vorläufigen Führerschein. Dem vorläufigen Führerschein ist ein Zahlschein mit den Behördengebühren beigelegt. Um deinen Scheckkartenführerschein zu erhalten, musst du den Zahlschein einzahlen.

  • Theorieprüfung € 11,- (Aufsichtsperon)
  • Praxisprüfung pro Antritt € 60,-  (Lenkerprüfer)
  • Übungsfahrtenbescheid € 41,60,- (Verkehrsamt)
  • Produktion, Ausstellung und Versand des Führerscheins € 60,50 (Verkehrsamt)